Gemeinsames Sorgerecht nimmt Kindern manche Angst
07. 2010Kinder, die die Trennung ihrer Eltern erleben, fürchten häufig, den Kontakt zu einem Elternteil zu verlieren. Gemeinsames Sorgerecht soll dem entgegenwirken, sagt das Familienrecht.
Ungefähr 145.000 Kinder sind in der Bundesrepublik pro Jahr von Scheidung betroffen, und für alle muss – da sie minderjährig sind - eine Sorgerechtsregelung gelten. Das übliche Procedere ist das gemeinsame Sorgerecht der jetzt geschiedenen Eltern. Am besten für die Kinder ist es – sie leiden im Allgemeinen auch so genug unter der Scheidung ihrer Eltern –, wenn man zu einer einvernehmlichen Lösung findet. Vergangene Kränkungen also nicht dadurch abarbeitet, dass man dem anderen Partner die Kinder möglichst weit zu entziehen sucht. Deshalb geht das Familienrecht auch bei Trennung von einem gemeinsamen Sorgerecht aus. Die Zahlen zeigen, dass in der Hälfte aller Fälle ein gemeinsames Sorgerecht Platz greift.
Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Elternteile gleichberechtigt wichtige Entscheidungen fällen. Auch unverheiratete Paare, die sich trennen wollen oder erst gar nicht zusammenleben, können im Übrigen ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Sie tun dies mit einer beurkundeten Erklärung, die vor dem Notar oder dem Jugendamt abgegeben wird. Dies kann schon vor der Geburt des Kindes geschehen.
Soll das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr gelten, dann muss einer der Partner das alleinige Sorgerecht beantragen. Im Familienrecht ist festgeschrieben, dass an oberster Stelle stets das Kindeswohl zu stehen hat. Es muss also Gründe geben, damit es besser erscheint, dass nur ein Elternteil das Sorgerecht ausübt. Nach dem Antrag wird das Jugendamt Mutter und Vater anhören und – soweit sich dies machen lässt – auch das betroffene Kind oder die betroffenen Kinder. Das Jugendamt macht dann einen Vorschlag, an dem sich der Familienrichter orientieren kann. Beantragt die Mutter das Sorgerecht und der Vater stimmt zu, dann wird dem in der Regel stattgegeben.
Im Alltag spielt das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht sowieso keine allzu große Rolle. Es kommt erst zum Tragen, wenn Entscheidungen von Bedeutung getroffen werden sollen: Therapiemaßnahmen bei schweren Erkrankungen, Schulwahl, Ausbildungspläne und der Aufenthalt des Kindes sind solche Fragen. Alltägliches, z. B. die Freizeitgestaltung des Kindes, ist nicht Teil des Sorgerechtes.