Kindergeld-Höhe ist abhängig von Alter und Anzahl
22. 2010Schutz und Förderung der Familie sind dem Staat wichtig. Eine Maßnahme der Förderung ist die Zahlung von Kindergeld. Die Kindergeld-Höhe hängt dabei vorrangig von der Anzahl der Kinder sowie deren Alter ab.
Die Anzahl der Geburten in Deutschland ist rückläufig. Und das, obwohl der Staat schon seit Jahren Anstrengungen unternimmt, um die Zahl der Geburten und die Erziehung von Kindern zu fördern. Das bekannteste Mittel der finanziellen Förderung ist dabei das Kindergeld, das von der Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird. Dieses erhalten alle Kinder, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich überwiegend hier aufhalten. Dabei wird pro Kind nur einmal Kindergeld bezahlt, das heißt, es muss eine eindeutig berechtigte Bezugsperson für das Kindergeld geben. Meistens ist dies einer der Elternteile, es können aber auch Stief-, Groß- oder Pflegeeltern sein.
Die Kindergeld-Höhe ist dabei abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Grundsätzlich wird das Kindergeld für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich gezahlt. Für das erste und das zweite Kind beträgt die Höhe des Kindergeldes seit Januar 2010 jeweils EUR 184. Für ein drittes Kind werden EUR 190 gezahlt und ab dem vierten und für jedes weitere Kind gibt es jeweils EUR 215. Eine Besonderheit für die Berechnung der Kindergeld-Höhe sind sogenannte Zählkinder bei geschiedenen Elternteilen, da die älteren gemeinsamen Kinder dann trotzdem für die Anzahl der Kinder in der neuen Beziehung bzw. Ehe mitgerechnet werden. Somit kann bei 2 früheren älteren Kindern, die als Zählkinder gelten und 2 neuen jüngeren Kinder das Kindergeld für diese jüngeren Kinder in Höhe des Kindergeldes für das 3. und 4. Kind gezahlt werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Ehemann in der neuen Ehe zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld zu machen.
Das Kindergeld kann auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes weiter gezahlt werden, wenn sich dieses noch weiter die Schule besucht, einen Beruf erlernt oder ein Studium absolviert. Längstens kann das Kindergeld dann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Diese weitere Zahlung des Kindergeldes muss aber neu beantragt werden und mit der Beantragung muss der zahlenden Stelle ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.