Detektiv-Kosten sind oftmals erstattungsfähig
20. 2010Wer in die Verlegenheit kommt, einen Privatermittler engagieren zu müssen, wird wissen wollen, wie hoch die Detektiv-Kosten sind und ob diese ersetzt werden. In vielen Fällen muss der Verursacher letztlich zahlen.
In der heutigen Gesellschaft haben sich die Wertevorstellungen verändert. Die Menschen haben zunehmend Probleme mit ihrer Arbeit und wenn nicht dies, so wenigstens im privaten Bereich. Regeln werden vielfach missachtet oder sogar bewusst gebrochen. Vereinbarungen und Versprechen nicht gehalten. Die Folge sind chaotische Zustände, die sich nach und nach verselbstständigen. Betrügereien, Verrat und kriminelle Handlungen haben zugenommen.
Wer sich dagegen schützen will, wendet sich oft vergebens an die Polizei oder eine andere Behörde. Diese sind häufig nicht oder zumindest noch nicht zuständig. Die Alternative ist ein privater Ermittler, der nun weiterhelfen soll. Die häufige Eingangsfrage ist, wer bezahlt die Detektiv-Kosten?
In erster Linie wird der Auftraggeber zunächst das Honorar des Privatermittlers bezahlen müssen. Dieses richtet sich in der Regel nach dem Faktor Zeit, potenziell gefahrenen Kilometern, technischen Gerätschaften und eventuell angefallenen Spesen. Je nachdem, um welchen Auftrag es sich handelt, können durchaus mehrere hundert bis einige tausend Euro zusammenkommen. Privatdetektive kümmern sich sowohl um vermisste Personen, wie z. B. untergetauchte Schuldner, nach denen gefahndet werden muss, als auch um Blaumacher, die ihren Chef dadurch betrügen, dass sie während der Krankheitszeit der Schwarzarbeit nachgehen.
Gerade im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind die Mitarbeiter teilweise völlig skrupellos und handeln nur zu ihrem eigenen Vorteil. Der Arbeitgeber wird nicht nur hintergangen, sondern oft auch betrogen, bestohlen, oder ausgespäht. Wenn in derartigen Fällen Abhilfe von Seiten eines Detektivbüros nötig wird, entstehen auch Detektiv-Kosten.
Gelingt es den unter Verdacht stehenden Mitarbeiter zu überführen und ihm den Fehltritt zu beweisen, so hat der Auftrag gebende Arbeitgeber gute Chancen, sein investiertes Geld zurückzubekommen. Der verursachende Mitarbeiter trägt dann die Detektiv-Kosten und muss außerdem, je nach Schwere des Verstoßes, mit seiner Entlassung rechnen. Privatermittler arbeiten meist verdeckt und tragen damit zu einer erhöhten Aufklärung bei, die auf andere Weise nicht möglich gewesen wäre.