Regelungen für die Mietkaution bei Wohnräumen

10. 2010

In den meisten Fällen verlangt der Vermieter beim Einzug vom Mieter eine Mietkaution, die ihm als Absicherung für Zahlungsausfälle und eventuell notwendige Reparaturarbeiten dient.

Wer eine Wohnung mieten möchte, muss in der Regel auch eine Mietkaution hinterlegen. Diese wird spätestens mit der ersten Miete fällig, kann nach Vereinbarung mit dem Vermieter aber auch in drei Monatsraten bezahlt werden. Die Höhe kann frei verhandelt werden, darf aber nicht mehr als den dreifachen Betrag der monatlichen Kaltmiete betragen. Die meisten Vermieter verlangen diesen gesetzlich festgelegten Höchstbetrag, geringere Kautionen sind eher die Ausnahme. Dies ist auch leicht verständlich, wenn man bedenkt, dass die Mietkaution die einzige finanzielle Sicherheit für den Vermieter ist. Zwar ist er berechtigt, Gehaltsnachweise zu verlangen, aber diese sind noch lange keine Garantie, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen dauerhaft nachkommt und die Wohnung beim Auszug in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlässt.

Der Vermieter darf die Kaution allerdings nicht für sich behalten, sondern muss sie auf einem Sparbuch anlegen. Dieses muss er dem Mieter auf Verlangen vorweisen, dem nach Auflösung auch sämtliche Zinsen zustehen. Daher ist die Mietkaution zugleich eine Geldanlage, wenn auch eine wenig lukrative. Sofern man die Wohnung in ordnungsgemäßen Zustand hinterlässt und seine Miete und Nebenkosten stets bezahlt, löst der Vermieter das Kautionssparbuch nach dem Auszug aus und überweist oder übergibt dem Mieter die volle Summe. Dies muss allerdings nicht sofort geschehen, da der Vermieter das Recht hat, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen. Darüber, wie lange die Kaution zurück gehalten werden darf, gab es bisher verschiedene Gerichtsurteile mit unterschiedlichen Auffassungen. Mit zwei bis drei Monaten sollte man aber sicherheitshalber rechnen.

Die Kaution steht dem Mieter auf jeden Fall erst nach dem Auszug zu. Es ist also nicht zulässig, in den letzten Monaten einfach keine Miete mehr zu bezahlen, es sei denn, dieses Vorgehen ist mit dem Vermieter abgestimmt. Schließlich hat dieser unter Umständen das Recht, einen Teil der Kaution einzubehalten. Dies ist nicht nur bei Schäden an der Wohnung der Fall, sondern auch, wenn eine vertraglich vereinbarte Endrenovierung nicht durchgeführt wurde, so dass der Vermieter diese auf eigene Kosten vornehmen muss.